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Dienstleistungen

03. Immobilienrecht

Grundstücksübertragungen und Grundpfandrechte

Gerne beraten wir Sie in Bezug auf alle Formen von Grundstücksübertragungen. In der Regel erfolgt die Grundstücksübertragungen im Rahmen eines Kaufvertrages. In gewissen Fällen sollen jedoch Vorkaufsrechte, Kaufsrechte oder Rückkaufsrechte begründet werden. Im Rahmen einer Nachfolgeregelung innerhalb der Familie kann die Übertragung beispielsweise durch einen Erbvorbezug oder eine Schenkung stattfinden.

Überbauungen, Begründung von Stockwerkeigentum

Unsere besondere Leidenschaft gilt der Vorbereitung und Planung von Überbauungen und der Begründung von Stockwerkeigentum. Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit den komplexen rechtlichen Fragestellungen um zu einer durchdachten, nachhaltigen Lösung zu gelangen.

Dienstbarkeiten (Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht, etc.)

Die Errichtung von Dienstbarkeiten muss öffentlich beurkundet werden. Gerne beraten wir Sie im Bezug auf die Errichtung von Dienstbarkeiten aller Art.

Seit 1987  Erfahrung

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Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

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