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Dienstleistungen

03.  Immobilienrecht und Stockwerkeigentum

Grundstücksübertragungen und Grundpfandrechte

Gerne beraten wir Sie in Bezug auf alle Formen von Grundstücksübertragungen. In der Regel erfolgt die Grundstücksübertragungen im Rahmen eines Kaufvertrages. In gewissen Fällen sollen jedoch Vorkaufsrechte, Kaufsrechte oder Rückkaufsrechte begründet werden. Im Rahmen einer Nachfolgeregelung innerhalb der Familie kann die Übertragung beispielsweise durch einen Erbvorbezug oder eine Schenkung stattfinden.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Kaufverträgen für Grundstücke, Häuser und Wohnungen

  • Schenkungen und Erbvorbezügen

  • Dienstbarkeiten und Grundlasten

  • Grundstückteilungen und Grenzbereinigungen

  • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum

  • Schuldbriefen und Grundpfandrechten

  • Nutzniessungen und Wohnrechten

Überbauungen, Begründung von Stockwerkeigentum

Unsere besondere Leidenschaft gilt der Vorbereitung und Planung von Überbauungen und der Begründung von Stockwerkeigentum. Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit den komplexen rechtlichen Fragestellungen um zu einer durchdachten, nachhaltigen Lösung zu gelangen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Begründung von Stockwerkeigentum

  • Reglementen und Nutzungsordnungen

  • Dienstbarkeiten und Sondernutzungsrechten

  • Anpassungen bestehender Stockwerkeigentümergemeinschaften

Dienstbarkeiten (Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht, etc.)

Die Errichtung von Dienstbarkeiten muss öffentlich beurkundet werden. Gerne beraten wir Sie im Bezug auf die Errichtung von Dienstbarkeiten aller Art.

Schuldbriefe und Grundpfandrechte

Wir begleiten Sie bei der Errichtung, Änderung und Übertragung von Schuldbriefen und weiteren Grundpfandrechten im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen.

Dabei koordinieren wir die Abwicklung mit Banken, Behörden und Grundbuchämtern.

Seit 1987  in Murten

Termin vereinbaren

BÜRGY & BRUNNER begleitet Privatpersonen, Unternehmen und Investoren im Kanton Freiburg und im Seebezirk bei Immobiliengeschäften und komplexen Grundstücktransaktionen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Immobilien sind unsere Leidenschaft

Wir beraten unsere Klientschaft in Murten und im gesamten Kanton Freiburg insbesondere bei:

  • Kaufverträgen,

  • Grundstückübertragungen,

  • Stockwerkeigentum,

  • Dienstbarkeiten,

  • Schuldbriefen,

  • Schenkungen,

  • Erbvorbezügen,

  • sowie weiteren immobilienrechtlichen Angelegenheiten.

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